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Unterwössen | Gemeinderat | 25.10.2010

Autor +Ludwig Flug
Okt 30th, 2010 | by | Rubrik: Nachlese, Unterwössen

Versuchsregelung zum Flugbetrieb
soll festgeschrieben werden

Wahrzeichen Wössner Blass, das Pferd mit der Blesse, auf dem Rathausplatz Unterwössen

Flugverkehr

Unterwössen. Ein für Unterwössen immer aktuelles Thema, der Flugverkehr vom Flugplatz Unterwössen, passierte den Gemeinderat reibungslos.

Die luftrechtliche Genehmigung des Luftamtes Südbayern am Flugplatz Unterwössen enthält eine Sonderregelung für die Betriebszeiten am Flugplatz Unterwössen, die am 31.12.2010 ausläuft. Da war probeweise für ein Jahr die Mittagsruhezeit von 12.30 auf 13 bis 15 Uhr verschoben worden und außerdem bei Rekordwetterlagen (Fön) an drei Tagen im Jahr je 5 Schleppstarts ab 7 Uhr zugelassen. Die DASSU, die Deutsche Alpensegelflugschule Unterwössen, hat jetzt den Antrag gestellt, diese Regelungen unbefristet beizubehalten Bürgermeister und Verwaltung vertraten die Ansicht, dass sich die bisherige Betriebszeitenregelung bewährt hat, und auch der Gemeinderat folgte ohne Diskussion und einstimmig der Auffassung, gegen den Antrag der DASSU im Genehmigungsverfahren des Luftamtes keine Einwände zu erheben.

www.dassu.de

Bebauungsplan “Oberwössen-Dorf”

Gegenstand der Gemeinderatssitzung war auch eine Änderung des Bebauungsplanes Oberwössen-Dorf. Anlass war, dass der Eigentümer des Grundstückes im südlichen Winkel von Dorfstraße und Zeilacker von dem ursprünglichen Baurecht eines Geschäftshauses abweichen wollte und anstelle dessen zwei, in der Summe kleinere Einfamilienhäuser errichten möchte. Einer Bauvoranfrage dazu war vom Gemeinderat bereits zuvor zugestimmt worden.

Gemeinderat Andreas Bichler (FWG) wies darauf hin, dass nach seiner Ansicht mit den Planungen die ortsübliche Geschossflächenzahl (Verhältniszahl der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Gesamtfläche des Baugrundstücks) überschritten sei. Das wurde diskutiert. Schließlich kam der Gemeinderat überein, in diesem Sonderfall die Geschossflächen zuzulassen und beschloss einstimmig die Bebauungsplanänderung. Ausschlaggebend dafür war, dass die Geschossflächenzahl im ursprünglichen Baurecht schon festgeschrieben war. Ratsherr Hans Wimmer (CSU) – andere stimmten zu – fand die Geschossflächenzahl hier verträglich, weil beide Bauvorhaben unter dem Dorfstraßenniveau und neben dem dominanteren Schulgebäude lägen. Und auf Nachfrage von Gemeinderat Dr. Dieter Stein (FWG) ergab sich, dass die Nachbarn den Bauvorhaben insoweit bereits zugestimmt hatten,

Tierheim Trenkmoos Zuschuss

Einen dringenden Appell und Antrag richtete der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages an die Gemeinde Unterwössen, das Tierheim Trenkmoos in Traunstein des Tierschutzvereines Traunstein mit einem Sonderzuschuss von 1.722 € zu unterstützen. Durch unaufschiebbare und einmalige Arbeiten zur Anschlussversorgung und Instandsetzung des Tierheimes sei der Tierschutzverein an den Rand der Zahlungsunfähigkeit geraten. Um das Angebot des Tierheims zu erhalten, sei es auf Gemeindezuschüsse von insgesamt 70.000 € unabdingbar angewiesen. Der beantragte Zuschussbetrag setze sich aus einem Sockelbetrag von 1.000,- € pro Gemeinde und einem weitergehenden nach dem Verhältnis der Gemeindeeinwohnerzahlen zu errechnenden Schlüssel zusammen.

Ratsherr Josef Kurz-Hörterer (CSU) tat sich mit dem Antrag schwer. Er sähe das Geld lieber in Spielgeräte und anderes für Gemeindekinder investiert. Bürgermeister Haslreiter (CSU) und Ratsherr Anton Greimel (FWG) verwiesen ihn aber auf die Gesetzeslage. Danach hat im Zweifelsfall jede Gemeinde die Verantwortung für Fundtiere und andere unterzubringende Tiere zu übernehmen. Mit der Ablehnung des Zuschusses habe man deshalb umgehend zu einer gemeindeeigenen Lösung zu finden. Und die käme teuer, wie die Erfahrung in Tierproblemfällen zeige. So genehmigte der Gemeinderat den einmaligen Sonderzuschuss einstimmig.

www.tierheim-traunstein.de/

Parken am Hammerergraben

Die Freiwillige Feuerwehr Oberwössen hatte bei Kontrollfahrten festgestellt, dass bei Schönwetter-Besucheransturm auf die Parkplätze am Oberwössner Hammerergraben zur Rechenbergalm und zur Feldlahnalm die Parkplätze überbelegt und beidseitig der Straße wild parkende Fahrzeug die Durchfahrbreite für Einsatzfahrzeuge nicht mehr lassen. Die Diskussion der Gemeinderäte unter Verschiedenes erbrachte zwei Denkansätze. Es soll versucht werden dort für Stoßzeiten weiteren Parkraum von dortigen Grundeigentümern zu erhalten. Ansonsten könnte ein einseitiges Parkverbot die Durchfahrbreiten gewährleisten.

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